· Nachricht · Elektromobilität
Halbierte Bemessungsgrundlage auch bei 0,03-Prozent-Regelung?
| Ein Leser fragt, woraus sich ergibt, dass bei Elektro-und Hybridelektrofahrzeugen die halbierte Bemessungsgrundlage auch bei der 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt. Die Antwort liefert Steuerberaterin Susanne Weber von der WTS. |
Antwort | Die halbierte Bemessungsgrundlage gilt auch bei der 0,03-Prozent-Regelung. Dies ergibt sich aus dem Gesetz:
- Nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG gilt für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG entsprechend. In § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist die Ein-Prozent-Regelung bzw. die Minderung/Halbierung des Bruttolistenpreises für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge festgelegt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig