· Fachbeitrag · Elektromobilität
(Hybrid-)Elektro-Dienstwagen und Ladestrom: Das gilt für Auslagenersatz bei PV-Anlagenstrom
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Arbeitgeber möchten die dem Arbeitnehmer entstandenen Ladekosten für einen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen steuer- und beitragsfrei erstatten. Eine Herausforderung tritt aber auf, wenn der Arbeitnehmer eine PV-Anlage besitzt und der genutzte Ladestrom auch von dieser stammt. Wie ist der Erstattungsbetrag zu berechnen? LGP hat die Details. |
Ladestrom als steuerfreier Auslagenersatz
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen betrieblichen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer für dieses Fahrzeug Aufwendungen, wie z. B. den Ladestrom, so kann der Arbeitgeber diese Stromkosten gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei und gemäß § 1 Abs. 1 SvEV beitragsfrei erstatten.
Auslagenersatz in Höhe der tatsächlichen Ladekosten
Erforderlich ist dafür, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer über die tatsächlich entstandenen Auslagen für jeden Ladevorgang abrechnet (R 3.50 Abs. 1 LStR). Pauschaler Auslagenersatz führt nämlich regelmäßig zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn (BFH, Urteil vom 10.06.1966, Az. VI 261/64, Abruf-Nr. 082986).
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