· Fachbeitrag · Elektromobilität
Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern mit Barlohnumwandlung - Details kennen
| In jüngster Zeit häufen sich in Unternehmen die Anfragen: Arbeitnehmer möchten - ggf. in Verbindung mit einer Lohnumwandlung - den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte sowie Privatfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen geleasten Elektrofahrrad zurücklegen. Erfahren Sie, worauf bei einer Überlassung von geleasten Elektrofahrrädern mit Barlohnumwandlung zu achten ist und wann sie sich für Arbeitnehmer lohnt. |
Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Elektrofahrrädern
Überlässt der Arbeitgeber ein dienstliches E-Bike oder Pedelec zur privaten Nutzung, entsteht ein geldwerter Vorteil wie bei einem Dienstwagen. Für die Bewertung des geldwerten Vorteils kommt es darauf an, ob das E-Bike oder Pedelec als Fahrrad oder Kraftfahrzeug eingestuft wird:
Abgrenzung zwischen E-Bike und Pedelec
- E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Sie sind bereits ab 6 km als Kraftfahrzeuge zulassungspflichtig (§ 1 Abs. 2 StVG).
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