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  • 17.05.2021 · Fachbeitrag · Entsendung

    BFH: Erste Tätigkeitsstätte im Fall einer Auslandsentsendung mit lokalem Arbeitsvertrag

    | Bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens erste Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer dieser im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Das hat der BFH entschieden. |