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  • 30.08.2013 · Fachbeitrag · Fahrtkosten

    Probezeit: Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale

    | Während der Probezeit kann ein Arbeitnehmer die Fahrten zur Arbeitsstätte nur in Höhe der Entfernungskilometer und nicht mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern absetzen bzw. erstattet bekommen. |