· Fachbeitrag · Geldwerte Vorteile
Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
| Schließt eine Rechtsanwalts-GmbH für sich eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 59j BRAO ab, führt das nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten. Das hat der BFH klargestellt. |
Begründung des BFH: Der Versicherungsschutz dient dem eigenen Versicherungsschutz der Rechtsanwalts-GmbH und erfasst keine Haftpflichtansprüche, die sich gegen die bei der GmbH nichtselbstständig tätigen Rechtsanwälte selbst richten. Die GmbH wendet den angestellten Anwälten dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu (BFH, Urteil vom 19.11.2015, Az. VI R 74/14, Abruf-Nr. 183678).
Wichtig | Übernimmt die Rechtsanwalts-GmbH dagegen die Aufwendungen ihrer angestellten Rechtsanwälte für deren eigene Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 Abs. 1 BRAO, fließen den angestellten Rechtsanwälte lohnsteuerrechtpflichtige Vorteile zu.