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  • · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Anhebung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen kommt

    | Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung werden 2021 vorübergehend angehoben. Dies hat der Bundestag beschlossen e‒ und der Bundesrat hat es am 07.05.2021 gebilligt. |

     

    Die Zeitgrenzen werden für die Zeit vom 01.03.2021 bis 31.10.2021 von derzeit drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen auf vier Monate bzw. 102 Arbeitstage angehoben werden.

     

    Wichtig | Aus Bestandschutzgründen wird die Ausweitung der Zeitgrenzen nicht für Beschäftigungsverhältnisse gelten, die vor Inkrafttreten dieser Regelung begonnen wurden. Diese Beschäftigungen sind bis dahin nur dann kurzfristig zu melden, wenn die Beschäftigung bis längstens drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist und bei einem Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro im Monat nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Anhebung der Zeitgrenezen für kurzfristige Beschäftigungen und weitere Neuerungen geplant“, LGP 5/2021, Seite 108 → Abruf-Nr. 47367832
    Quelle: ID 47393155