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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Rentenversicherungspflicht für Minijobs soll ausgeweitet werden

    Alle Minijobber - mit Ausnahme von Schülern und Rentnern - sollen künftig den „Aufstockungsbetrag“ zur Rentenversicherung von derzeit 3,9 Prozent zahlen müssen. Darauf hätten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen verständigt, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“.

     

    Damit würde die bereits bestehende Rentenversicherungspflicht ausgeweitet. Denn bisher konnten sich Minijobber von eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen. Das soll künftig nur noch bei Schülern und Rentnern möglich sein.

     

    Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber zahlt weiterhin pauschal 15 Prozent des Arbeitslohns des Minijobbers als Beitrag zur Rentenversicherung. Der Minijobber zahlt zusätzlich die Differenz von derzeit 3,9 Prozent zum geltenden Rentenbeitrag in Höhe von 18,9 Prozent.

     

    • Beispiel

    Von einem Minijobber, der 450 Euro im Monat verdient, müsste der Arbeitgeber also demnächst 17,55 Euro (3,9 % von 450 Euro) einbehalten und an die Rentenversicherung abführen. Der Minijobber bekäme dann nur noch 432,45 Euro ausbezahlt. Im Gegenzug erwirbt er dafür höhere Rentenansprüche.

     
    Quelle: ID 42392879