· Fachbeitrag · Geschenke
Geschenke und die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ‒ Antworten auf drei Praxisfragen
| Geschenke und die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG werfen in der Praxis viele Fragen auf. Drei Fragen haben LGP aktuell erreicht, die nachfolgend beantwortet werden. |
1. Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass auch an Geschäftspartner?
Die Bruttogrenze von 60 Euro für Aufmerksamkeiten aus besonderem persönlichem Anlass (z. B. Geburtstag, Eheschließung, Geburt eines Kindes) ergibt sich aus R 19.6 Abs. 1 LStR und gilt nur für Arbeitnehmer. Umstritten ist, ob die Regelung analog auf Geschäftspartner angewandt werden und damit das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG sowie die Pauschalierung nach § 37b EStG umgangen werden kann.
Eindeutige Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen dazu existieren soweit ersichtlich nicht. Allerdings wird im BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (Az. IV C 6 ‒ S 2297-b/14/10001, Rz. 9c, Abruf-Nr. 144552) ausgeführt, dass Aufmerksamkeiten im Sinne der R 19.6 Abs. 1 LStR keine Geschenke sind und auch nicht zur Bemessungsgrundlage des § 37b EStG gehören. Da sich diese Rz. des BMF-Schreibens generell mit Zuwendungen an Dritte beschäftigt und der Wortlaut nicht auf „Arbeitnehmer“, sondern auf „Empfänger“ abstellt, sprechen gute Gründe für eine analoge Anwendung auf Geschäftspartner.
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