· Fachbeitrag · GmbH
Gehaltsverzicht in der GmbH
| Befindet sich eine GmbH in finanziellen Schwierigkeiten und verzichtet der beherrschendeGesellschafter-Geschäftsführer auf sein Gehalt, muss die GmbH „zeitnah“ auf einem Verrechnungskonto eine Verbindlichkeit verbuchen. Das lehrt eine Entscheidung des FG München. |
Wird erst am Jahresende gebucht, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Folge: Die Verbindlichkeit darf den Gewinn der GmbH nicht mindern, und der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer muss Kapitalerträge versteuern, so das FG München (Urteil vom 5.5.2011, Az: 7 K 1349/09; Abruf-Nr. 112734).
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 164 | ID 28832460