· Fachbeitrag · GmbH/Dienstwagen
Umsatzsteuer auf die Überlassung eines Dienstwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer
| Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einen Dienstwagen, den er auch privat und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf, wird Umsatzsteuer fällig. Deren Höhe hängt nach Auffassung des BFH davon ab, ob die Überlassung als Gegenleistung für die Arbeit erfolgt oder aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses. Der Beitrag zeigt, wie man umsatzsteuerlich günstiger fährt. |
BFH klärt Umsatzsteuer für Dienstwagennutzung des GGf
Der Dienstwagen des GGf kann umsatzsteuerlich zweierlei Folgen auslösen (BFH, Urteil vom 5.6.2014, Az. XI R 2/12; Abruf-Nr. 142957):
- Arbeitsleistung: Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Arbeitsleistung, handelt es sich umsatzsteuerlich um einen tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG). Die Bemessungsgrundlage kann anhand der Kosten für die Pkw-Überlassung geschätzt werden, wobei hier ein Zuschlag für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie gegebenenfalls für Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushalsführung zu erheben und einzurechnen ist.
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