· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Bereitschaftsdienst - Muss die Privatnutzung von Poolfahrzeugen versteuert werden?
von Dipl.-Kfm. Alexander Ficht, StB, Rb, und Diplom-Finanzwirt (FH) Markus Rossbach, StB, Mitglieder im Fachberaterzentrum Rhein-Main
| Arbeitgeber, die Poolfahrzeuge für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung stellen, stehen regelmäßig vor der Frage, wie sie die Privatnutzung der Fahrzeuge beim Arbeitnehmer steuerlich richtig erfassen. Lernen Sie die verschiedenen Besteuerungsregeln kennen. |
Fall aus der Praxis
Der folgende Fall zeigt die Abwicklung des Bereitschaftsdienstes in der Praxis.
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Ein Unternehmen stellt für den Bereitschaftsdienst zwei Fahrzeuge zur Verfügung. Diese dienen den 15 Handwerkern und Ingenieuren für den nächtlichen Notdienst bzw. die Rufbereitschaft zwischen 17 und 7 Uhr sowie am Wochenende. Der für sieben Tage eingeteilte Mitarbeiter parkt Montag Morgen sein Privatfahrzeug auf dem Firmengelände und nutzt während der Woche das Firmenfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Privatfahrten. Das Unternehmen ist unsicher, ob und wie es die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Privatfahrten lohnsteuerlich behandeln muss. |
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