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  • · Fachbeitrag · Lohnabrechnung

    ELStAM-Start 2013: Das müssen Arbeitgeber in der Start- und Übergangsphase beachten

    | Das BMF hat jetzt den verbindlichen Start für die Einführung der ElektronischenLohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 bekannt gegeben und Einzelheiten für die Anwendung des ELStAM-Verfahrens ab 2013 fixiert. Nachfolgend erfahren Arbeitgeber, was sie in der Start- und der Übergangsphase beachten müssen. |

    Sukzessive Einführung der ELStAM im Jahr 2013

    Der für Arbeitgeber verpflichtende Abruf wird bis zum 31. Dezember 2013 zeitlich gestreckt. Arbeitgeber müssen somit nicht am 1. Januar 2013 starten, sondern können auch erst im Laufe des Jahres 2013 in das elektronische Abrufverfahren einsteigen. Dadurch soll Arbeitgebern und der Verwaltung ein gleitender und möglichst reibungsloser Einstieg in das neue Verfahren ermöglicht werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Arbeitgeber müssen die ELStAM ihrer Arbeitnehmer spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum, also spätestens vor der Dezember-Abrechnung 2013 abrufen und anwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2014 ist verspätet.