· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011
| In den nächsten Wochen beginnen viele Schulabgänger mit einer Ausbildung. In den meisten Fällen kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nach der Steuerklasse I vornehmen. |
Für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung im Hinblick auf die erstmalig benötigte Lohnsteuerkarte. Es reicht aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber muss diese schriftliche Bestätigung als Beleg zum Lohnkonto nehmen und mindestens bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufbewahren (BMF, Schreiben vom 5.10.2010, Az: IV C 5 - S 2363/07/0002-03; Abruf-Nr. 103380).
WICHTIG | Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben, müssen dagegen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.