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  • 13.11.2020 · Nachricht · Lohnsteuer

    Großkundenrabatt beim Autokauf: FG verneint Lohnsteuerpflicht

    | Rabatte, die Außendienstmitarbeiter einer Krankenkasse beim Autokauf von Herstellern erhalten, stellen keinen Arbeitslohn dar. Sie sind keine Frucht der Arbeitsleistung, weil der Hersteller den Rabatt in seinem ureigenen betrieblichen Interesse (zur Absatzförderung) gewährt. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. |