· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Kein Arbeitslohn: Zahlung des Verwarnungsgelds für Falschparken
| Die Verwarnungsgelder wegen Falschparkens, die ein Paketzustelldienst übernimmt, führen bei den Fahrern nicht zu zusätzlichem Arbeitslohn. Diese erfreuliche Ansicht vertritt das FG Düsseldorf. |
Die Argumente des FG waren,
- dass die Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt diesen zusätzlichen Arbeitslohn erhalten hätten,
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