· Nachricht · Lohnsteuer
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale
| Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Pauschale ist. Solange die Energiepreispauschale noch nicht im Sinne des § 115 Abs. 2 EStG ausgezahlt ist, muss der Arbeitnehmer als Gläubiger der Energiepreispauschale gemäß § 115 Abs. 1 EStG gegenüber dem Finanzamt die Festsetzung durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend machen, so das FG Hamburg (Gerichtsbescheid vom 18.10.2023, Az. 1 K 163/23, Abruf-Nr. 239049 , rechtskräftig). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 29 | ID 49866272