· Nachricht · Lohnsteuer
Neues BMF- Schreiben zu ELStAM
| Das BMF legt die Verfahrensgrundsätze für den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber und für den Einführungszeitraum 2013 des ELStAM-Verfahrens ergänzende Anwendungsgrundsätze verbindlich fest. |
WeiterführenderHinweis
Quelle: ID 42248179