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  • · Nachricht · Lohnsteuer

    Neues BMF- Schreiben zu ELStAM

    | Das BMF legt die Verfahrensgrundsätze für den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber und für den Einführungszeitraum 2013 des ELStAM-Verfahrens ergänzende Anwendungsgrundsätze verbindlich fest. |

     

    WeiterführenderHinweis

    Quelle: ID 42248179