· Fachbeitrag · Lohnsteuer-Richtlinien
Tages- statt Monatslohnsteuertabelle ‒ Höhere Steuerlast für Stammhausreisende ab 2023
von Rechtsanwältin Julia Steiner und Steuerberaterin Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Gemäß den neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023) hat die Lohnsteuerberechnung für bestimmte grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmergruppen nach der Tages- statt der Monatslohnsteuertabelle zu erfolgen. Bei Stammhausreisenden führt dies zu einer signifikant höheren finalen Steuerlast in Deutschland. LGP erläutert nachfolgend die Regelungen. |
Die Lohnsteuerberechnung nach der Tageslohnsteuertabelle
Ab 2023 ändert sich die Berechnung der Lohnsteuer für laufenden Arbeitslohn aufgrund der LStR 2023 in Monaten, in denen
- 1. der Arbeitslohn eines Arbeitnehmers teilweise nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder dem Auslandstätigkeitserlass steuerfrei gestellt ist (z. B. unbeschränkt steuerpflichtige, ins Ausland entsendete Arbeitnehmer), oder
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