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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerklasse/Elterngeld

    Kein mehrfacher unterjähriger Wechsel der Steuerklasse

    | Eltern können die Höhe des Elterngelds durch die Lohnsteuerklassenwahl optimieren. Ein Wechsel kann pro Kalenderjahr grundsätzlich nur einmal beantragt werden. Nach einem Wechsel der Kombination IV/IV auf III/V ist ein erneuter Wechsel zur Kombination V/III innerhalb desselben Jahres ausgeschlossen, auch wenn dies dem Zweck dient, ein höheres Elterngeld zu erlangen ( FG Köln, Urteil vom 25.10.2016, Az. 3 K 887/16, Abruf-Nr. 191106 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 03 / 2017 | Seite 38 | ID 44492321