02.07.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuerklassenwahl
Lebenspartnerschaften können Ehegattentarife beanspruchen
| Das BVerfG hält die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen für verfassungswidrig. Das Ehegattensplitting gilt damit rückwirkend – allerdings nur in noch offenen Fällen – auch für Lebenspartnerschaften. Die Gleichstellung wird sich auch bald auf die Wahl der Lohnsteuerklasse auswirken. |
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