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  • 25.04.2022 · Nachricht · Lohnzahlungen Dritter

    Rabatte eines Autoherstellers an Arbeitnehmer eines Zulieferers

    | Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, beim Erwerb von Fahrzeugen die gleichen Rabatte wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Drittlohn. Das hat der BFH entschieden und damit die Entscheidung des FG Köln aus der Vorinstanz aufgehoben. |