· Fachbeitrag · Lohnzahlungen Dritter
So sind Bonuspunkte aus Kundenbindungs- programmen lohnsteuerlich richtig zu behandeln
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln
| Zahlreiche Unternehmen bieten Kundenbindungsprogramme an, bei denen Teilnehmer Bonuspunkte oder vergleichbare Bonusmeilen erhalten. Jüngst hat die Deutsche Bahn ihr Kundenbindungsprogramm umgestellt und übernimmt für das Vorteilsprogramm BahnBonus die Pauschalversteuerung nach § 37a EStG. LGP nimmt das zum Anlass, Ihnen grundsätzlich zu erläutern, wie die Nutzung beruflich erworbener Bonuspunkte oder Bonusmeilen für private Zwecke lohnsteuerlich richtig zu behandeln ist. |
Kundenbindungsprogramme und die Steuern
Kundenbindungsprogramme zeichnen sich dadurch aus, dass der Kunde für die berufliche Inanspruchnahme einer Dienstleistung Bonuspunkte erhält, die unter bestimmten Voraussetzungen in Sachprämien umgewandelt werden können. Entsprechende Kundenbindungsprogramme, die überwiegend an die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gekoppelt sind, haben insbesondere Fluggesellschaften aufgelegt (z. B. „Miles & More” der Deutschen Lufthansa AG), aber auch Tankstellen, die Deutsche Bahn und weitere Unternehmen.
Gewährt ein Unternehmen einem Kunden aufgrund beruflich erlangter Treuepunkte eine Sachprämie unentgeltlich bzw. verbilligt, kommen die für Kunden attraktiven Besteuerungsregelungen nach § 3 Nr. 38 EStG oder nach § 37a EStG in Frage. § 37b Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen.
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