Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lohnzahlungen Dritter

    Verbilligter Bezug von Arzneimitteln - Kein Arbeitslohn

    | Beziehen Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert, verbilligte Apothekenartikel, liegt kein dem Lohnsteuerabzug unterliegender Arbeitslohn von dritter Seite vor. Zu diesem Schluss ist das FG Niedersachsen gelangt. |

     

    Für das FG war entscheidend, dass der Arbeitgeber an der Verschaffung der Preisvorteile der Apotheke nicht mitgewirkt hatte. So habe er nichts dafür getan, dass seinen Arbeitnehmern durch sein Handeln ein Anspruch auf den Preisvorteil entstanden sei. Die Apotheke habe vielmehr ohne Einschaltung des Arbeitgebers Verträge mit den Arbeitnehmern geschlossen (Urteil vom 17.11.2011, Az. 11 K 128/10; Abruf-Nr. 114268).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 20 | ID 31362530

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents