14.03.2017 · Nachricht · Lohnzuschläge
Pauschale Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste steuerpflichtig
| Werden Bereitschaftsdienste pauschal zum Grundlohn unabhängig davon vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i. S. d. § 3b Abs. 1 EStG. Das hat der BFH entschieden. |
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