· Nachricht · Reisekosten
Berufliche Auslandsreisen: Ab 01.01.2024 gelten neue Pauschalen
| Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer ab 01.01.2024 steuerfrei auszahlen kann. |
Weiterführende Hinweise
- Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen für 2024“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 49812569
- BMF, Schreiben vom 21.11.2023, Az. IV C 5 ‒ S 2353/19/10010 :005, Abruf-Nr. 238529
Quelle: ID 49812217