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  • · Nachricht · Reisekosten

    Berufliche Auslandsreisen: Seit 01.01. gelten neue Pauschalen

    | Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen und doppelte Haushaltsführungen bekannt gemacht, die seit dem 01.01.2025 gelten. |

     

    Wie bisher gelten die Beträge für die Philippinen auch für Mikronesien, und die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname. Für die in der Übersicht nicht genannten Länder ist der Pauschbetrag für Luxemburg anzusetzen. Für nicht genannte Übersee- und Außengebiete eines Landes gilt der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.

     

    Darüber hinaus ist ‒ wie bisher ‒ Folgendes zu beachten (BMF, Schreiben vom 02.12.2024, Az. IV C 5 ‒ S 2353/19/10010 :006, Abruf-Nr. 245476):