· Nachricht · Reisekosten
Berufliche Auslandsreisen: Seit 01.01.2020 gelten neue Pauschalen
| Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer seit 01.01.2020 steuerfrei auszahlen kann. |
Weiterführende Hinweise
- Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen seit 01.01.2020“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 46283317
- BMF, Schreiben vom 28.11.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2353/19/10010 :001, Abruf-Nr. 212524
Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46279198