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  • · Nachricht · Reisekosten

    Berufliche Auslandsreisen: Seit 01.01.2020 gelten neue Pauschalen

    | Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer seit 01.01.2020 steuerfrei auszahlen kann. |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen seit 01.01.2020“ auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 46283317
    • BMF, Schreiben vom 28.11.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2353/19/10010 :001, Abruf-Nr. 212524
    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46279198