· Fachbeitrag · Reisekosten
Lohnsteuer und Auswärtstätigkeit: Antworten auf die acht häufigsten Fragen
| Bei Lohnsteuerprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers meist der lohnsteuerlichen Erfassung von Reisekosten. Viele Arbeitgeber ärgern sich dann, dass sie bestimmte Zweifelsfragen nicht schon viel früher haben klären lassen. Um dem Prüfer des Finanzamts keine oder zumindest keine allzu große Angriffsfläche zu bieten, hier die Antworten auf die acht häufigsten Fragen zum Thema Auswärtstätigkeit und Lohnsteuer. |
1. Sachbezugswert bei Dienstreise ins Ausland
Ein Mitarbeiter war auf Dienstreise im Ausland. Das in der Hotelrechnung ausgewiesene Frühstück hat das Unternehmen bezahlt. Gilt der Sachbezugswert von 1,57 Euro auch im Ausland?
Im Gesetz findet sich dazu kein Hinweis. Doch einer Anweisung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen zur steuerlichen Behandlung von Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen kann man entnehmen, dass der lohnsteuerliche Sachbezugswert von 1,57 Euro für ein Frühstück auch bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland gilt (Anweisung vom 8.2.2008, Az: B 2906 - 7.0 - IV A3, Tz. 2.2; Abruf-Nr. 111440).
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