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  • · Nachricht · Reisekosten

    Neue Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2013

    | Das BMF hat neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann. Sie gelten ab dem 1. Januar 2013 und wurden teilweise erheblich angepasst. |

     

    Bei Dienstreisen vom Inland ins Ausland gelten folgende Regeln:

    • Der Pauschbetrag bestimmt sich nach dem Ort, der vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht wurde.
    • Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
    • Für nicht erfasste Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.

     

    WEITERFÜHRENDE HINWEISE

    • BMF, Schreiben vom 17.12.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006 :003; Abruf-Nr. 123894
    • Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen ab 1. Januar 2013“ auf lgp.iww.de unter dem Reiter Downloads in der Rubrik Arbeitshilfen/ Checklisten - Stichwort: „Reisekosten“. Die Änderungen gegenüber den Werten ab dem 1. Januar 2012 sind fett gedruckt.
    Quelle: ID 37342210