· Fachbeitrag · Reisekosten
Neue Auslandsreisepauschalen seit 01.01.2017
| Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann. |
Weiterführende Hinweise
- Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen seit 01.01.2017“ → Abruf-Nr. 44438102
- BMF, Schreiben vom 14.12.2016, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006:007 → Abruf-Nr. 190677
Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 1 | ID 44433869