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  • · Fachbeitrag · Reisekosten

    Neue Auslandsreisepauschalen seit 01.01.2017

    | Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem dienstreisenden Arbeitnehmer steuerfrei auszahlen kann. |

     

    Weiterführende Hinweise

     

    • Übersicht „Reisekosten: Auslandsreisepauschalen seit 01.01.2017“ → Abruf-Nr. 44438102
    • BMF, Schreiben vom 14.12.2016, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006:007 → Abruf-Nr. 190677
    Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 1 | ID 44433869