04.02.2014 · Fachbeitrag · Reisekosten
Regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholtem Zweigstelleneinsatz
| Der BFH hat erneut ein Urteil gefällt zu der Frage, wann beim Einsatz eines Arbeitnehmers in einem anderen Betriebsteil eine Auswärtstätigkeit (Reisekostenersatz und höheres Kilometergeld möglich) vorliegt oder die Filiale die regelmäßige Arbeitsstätte wird. Entscheidend ist die dauerhafte Zuordnung durch den Arbeitgeber oder seit 2014 der Zeitfaktor. |
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