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  • · Nachricht · Reisekosten

    Vorschläge für Reisekostenreform liegen vor

    | Das BMF hat den Arbeitsgruppenbericht zur Reisekostenreform an den Finanzausschuss des deutschen Bundestags übergeben. Der Bericht macht Vorschläge für eine gesetzliche Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte, zur Neuregelung der Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten. Sie können den Bericht auf lgp.iww.de unter der Abruf-Nr. 120364 herunterladen. |

     

    • Eckpunkte der Vorschläge

    Arbeitsstätte

    • Nach dem Willen der Arbeitsgruppe soll künftig nur noch zwischen einer „ersten“ Tätigkeitsstätte und anderen Tätigkeitsstätten unterschieden werden.
      • Tätigkeit an der „ersten“ Tätigkeitsstätte mit begrenztem Werbungskostenabzug, kein steuerfreier Arbeitgeberersatz.
      • Tätigkeit an den übrigen Tätigkeitsstätten mit Werbungskostenabzug oder steuerfreiem Arbeitgeberersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten, notwendigen Mehraufwendungen (Auswärtstätigkeit).
    • Gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte anhand der arbeits-/dienstrechtlichen Festlegungen, quantitativen Kriterien und der räumlichen Nähe zur Wohnung des Arbeitnehmers.
    • Gesetzliche Regelungen für die Sonderfälle
      • des weiträumigen Arbeitsgebiets,
      • der Fahrtätigkeit sowie
      • der Einsatzwechseltätigkeit.

    Verpflegungsmehraufwand

    • Vereinfachungen soll es auch im Bereich der Mindestabwesenheitszeiten und der dreistufigen Staffelung (entsprechend auch für Tätigkeiten im Ausland) geben: fünf Modelle mit unterschiedlicher Mindestabwesenheits und unterschiedlich hohem Pauschbetrag werden diskutiert.
    • Möglichkeit der Pauschalbesteuerung bei Verzicht auf Mindestabwesenheitszeiten.
    • Vereinfachung bei der Berechnung der Dreimonatsfrist.
    • Abzug von Verpflegungsmehraufwand verkoppelt mit entstandenem Aufwand, keine Besteuerung eines geldwerten Vorteils im Fall der unentgeltlichen Verpflegung bei gleichzeitigem Ausschluss des Werbungskostenabzugs.

    Unterkunftskosten

    • Vereinheitlichung der Grundsätze für die steuerfreie Erstattung bzw. den Betriebsausgabenabzug/Werbungskostenabzug, sodass es zukünftig nicht mehr darauf ankommt ist, ob ein Steuerpflichtiger eine längerfristige Auswärtstätigkeit durchführt oder einen zweiten Hausstand an seiner ersten Tätigkeitsstätte begründet (sog. doppelte Haushaltsführung).
    • Bestimmung der notwendigen, beruflich veranlassten Übernachtungskosten für eine Wohnung am Beschäftigungsort anhand der tatsächlich gezahlten Miete statt der ortsüblichen Miete.

     

    Quelle: ID 31641540