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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Sachbezüge

    Keine Pauschalsteuer bei eigenbetrieblichem Interesse?

    | Der BFH muss entscheiden, ob die 30-prozentige Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen auch in den Fällen angewendet werden darf, in denen Arbeitnehmer die Zuwendung im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erhalten. Die Entscheidung ist für alle Veranstaltungen bedeutsam, an denen Arbeitnehmer zur Kundenbetreuung und Repräsentation teilnehmen. |