· Fachbeitrag · Sachbezüge/Geschenke
Wann kann eine Versteuerung und Steuerpauschalierung für Zuwendungen unterbleiben?
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| In der Praxis kommt es im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen immer wieder zu Diskussionen und Streitigkeiten, ob geldwerte Vorteile anzusetzen und ggf. der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG zu unterwerfen sind. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen auch Erlebniswerte für Arbeitnehmer eine Rolle spielen, nehmen die Prüfer oft an, dass die vom Arbeitgeber zugewandten Vorteile Entlohnungscharakter haben. LGP erläutert Ihnen die aktuellen Spielregeln. |
Hintergrund für Pauschalierung nach § 37b EStG
Für betriebliche Veranstaltungen, die auch einen Erlebnischarakter (Freizeitcharakter, touristische Umgebung etc.) haben, kommen Prüfer im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen (insbesondere bei Lohnsteuer-Außenprüfungen) häufig zu dem Schluss, Zuwendungen an Teilnehmer als Einnahmen bzw. geldwerte Vorteile der Besteuerung zu unterwerfen. Es kommt folglich zu Steuernachzahlungen. Oft wird dann zur schnellen und günstigen Abwicklung der Prüfungsfeststellungen die Steuerpauschalierung nach § 37b EStG in Höhe von 30 Prozent in Anspruch genommen. Doch führt jede Teilnahme an einer Veranstaltung mit Erlebnischarakter unmittelbar zu einem lohn-steuerlich relevanten Vorgang? Die Antwort lautet: Nein. Das zeigt ein genauer Blick auf § 37b EStG und die zugehörige Rechtsprechung.
Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 37b EStG
Mit § 37b EStG besteht eine Pauschalierungsmöglichkeit, die es dem zuwendenden Steuerpflichtigen ermöglicht, die Lohn- bzw. Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Für § 37b gibt es also zwei Anwendungsbereiche:
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