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  • 04.11.2013 · Fachbeitrag · Sachbezüge/Belegschaftsrabatte

    Umsatzsteuer auf Kantinenessen vom marktüblichen Entgelt

    | Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein verbilligtes Mittagessen in der betriebseigenen Kantine, die von einem Subunternehmer betrieben wird, ist die Umsatzsteuer weder auf den Sachbezugswert noch auf das Entgelt der Arbeitnehmer zu veranschlagen. Vielmehr ist das marktübliche Entgelt zugrunde zu legen, welches zwischen diesen beiden Beträgen liegt. So sieht es zumindest das FG Münster. |