04.11.2013 · Fachbeitrag · Sachbezüge/Belegschaftsrabatte
Umsatzsteuer auf Kantinenessen vom marktüblichen Entgelt
| Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein verbilligtes Mittagessen in der betriebseigenen Kantine, die von einem Subunternehmer betrieben wird, ist die Umsatzsteuer weder auf den Sachbezugswert noch auf das Entgelt der Arbeitnehmer zu veranschlagen. Vielmehr ist das marktübliche Entgelt zugrunde zu legen, welches zwischen diesen beiden Beträgen liegt. So sieht es zumindest das FG Münster. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig