· Fachbeitrag · Sachbezüge/Bewirtung
Arbeitgeberzuschüsse zu Mahlzeiten für Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer mit Home-Office
von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Arbeitgeber können Arbeitnehmern Zuschüsse zu Mahlzeiten gewähren, die ‒ halten sie ein paar Voraussetzungen ein ‒ nur in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts als Arbeitslohn zu versteuern sind und nicht in Höhe des Zuschusses. Das steuergünstige Zuschussmodell funktioniert auch bei der Verpflegung von Arbeitnehmern im Home-Office und bei Teilzeitkräften. LGP zeigt anhand einer Verfügung der OFD Frankfurt a. M., wie Arbeitgebern dies gelingt. |
Grundsätze für die Bezuschussung von Mahlzeiten
Arbeitstägliche Mahlzeiten, die durch eine vom Arbeitgeber oder von einem Caterer betriebene Kantine abgegeben werden, sind ‒ wenn 5 Voraussetzungen eingehalten werden ‒ nicht mit dem tatsächlichen Wert, sondern mit dem günstigen Sachbezugswert anzusetzen. Diese Voraussetzungen sind:
- Der Arbeitnehmer hat arbeitsrechtlich Anspruch auf den arbeitstäglichen Zuschuss.
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