· Fachbeitrag · Sonderausgaben
Beiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen
| Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2012 angepasst. |
Drei verschiedene Abzugsmöglichkeiten bei inländischen Versicherungen
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung können Arbeitnehmer grundsätzlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 EStG steuermindernd geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Abzugshöhe werden die Beiträge in drei Bereiche aufgeteilt. Hierzu zählen
- 1. Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem jährlich leicht steigenden Höchstbetrag (Nr. 2 Buchstabe a EStG),
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