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  • · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Beiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen

    | Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2012 angepasst. |

     

    Drei verschiedene Abzugsmöglichkeiten bei inländischen Versicherungen

    Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung können Arbeitnehmer grundsätzlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 EStG steuermindernd geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Abzugshöhe werden die Beiträge in drei Bereiche aufgeteilt. Hierzu zählen

    • 1. Altersvorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem jährlich leicht steigenden Höchstbetrag (Nr. 2 Buchstabe a EStG),