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  • 22.04.2021 · Nachricht · Sonderzahlungen

    Steuerfreie Corona-Prämie für geleistete Überstunden?

    | Vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2021 können Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a EStG bis zu 1.500 Euro an ihre Arbeitnehmer zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Bedingung erfüllt ist, wenn durch den Arbeitnehmer in der Vergangenheit geleistete Überstunden gekürzt werden? |