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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

    Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2020

    | Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2020 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2020 gelten. |

    Beitragssätze in der Sozialversicherung

    Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wurde zum 01.01.2020 um 0,1 Prozentpunkte gesenkt (befristet bis Ende 2022). Das ergibt sich aus der Ersten Verordnung zur Änderung der Beitragssatzverordung 2019 (Abruf-Nr. 212991). Somit gelten seit dem 01.01.2020 in den einzelnen Sozialversicherungszweigen folgende Grenzen:

     

    • Beitragssätze 2020

    Arbeitgeber

    Arbeitnehmer

    Gesamt

    Arbeitslosenversicherung

    1,20 %

    1,20 %

    2,40 %

    Allgemeine Rentenversicherung

    9,30 %

    9,30 %

    18,6 %

    Knappschaftliche Rentenversicherung

    15,40 %

    9,30 %

    24,7 %

    Krankenversicherung

    • Allgemeiner Beitrag

    7,30 %

    7,30 %

    14,60 %

    • Ermäßigter Beitrag

    7,00 %

    7,00 %

    14,00 %

    Pflegeversicherung

    • Allgemein

    1,525 %

    1,525 %

    3,05 %

    • Kinderlose

    1,525 %

    1,775 %

    3,30 %

    • Sachsen

    1,025 %

    2,025 %

    3,05 %

    • Sachsen/Kinderlose

    1,025 %

    2,275 %

    3,30 %