· Nachricht · Steuererklärung
Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen müssen erst bis zum 30.09.2024 vorliegen
| Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) müssen demnach nicht bis zum 31.03.2024 eingereicht werden; die Frist wurde vielmehr bis zum 30.09.2024 verlängert. |
Quelle: Pressemitteilung des BMK → www.iww.de/s10564
Quelle: ID 49967115