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  • 31.01.2013 · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Steueranmeldungen doch noch ohne Authentifizierung möglich

    | Seit 1. Januar 2013 fordert das Finanzamt bei elektronischer Übermittlung der Lohnsteueranmeldung eine Authentifizierung. Viele Unternehmen haben diese nicht rechtzeitig beantragt, sodass sie ihre Anmeldungen nicht elektronisch übermitteln konnten. Um die Festsetzung von Verspätungszuschlägen und daraus resultierende Masseneinsprüche zu verhindern, hat die Finanzverwaltung beschlossen, bis zum 31. August 2013 Übermittlungen ohne Authentifizierung zu akzeptieren. Für Lohnsteueranmeldungen, die ab dem 1. September 2013 eingehen, gibt es dann aber kein Pardon mehr. |