· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
OFD Rheinland beseitigt Umsatzsteuerfalle bei Frühstückgestellung
| Die OFD Rheinland hat ihre Auffassung (siehe LGP Ausgabe 4/2011, Seite 62 ) wieder aufgegeben, wonach der gesamte einbehaltene Betrag der Umsatzsteuer unterliegt, wenn der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer für ein Frühstück anlässlich einer Dienstreise mehr als den Sachbezugswert von 1,57 Euro einbehalten hat, also zum Beispiel die üblichen 4,80 Euro. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 128 | ID 28342820