31.03.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Verbilligte Parkraumüberlassung löst Umsatzsteuer aus
| Verschafft der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern am Firmenstandort einen kostenlosen Park- oder Garagenstellplatz, ist dieser Sachverhalt aufgrund der Annahme eines überwiegend betrieblichen Interesses umsatzsteuerlich unbeachtlich (LGP 2/2016, Seite 26). Ist der Stellplatz nicht völlig kostenlos, sondern muss der Arbeitnehmer etwas dafür zahlen, löst das hingegen Umsatzsteuer aus. Das hat der BFH jüngst entschieden. |
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