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  • 17.09.2020 · Nachricht · Verpflegungsmehraufwand

    Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung durch AN

    | Wird der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten „verpflegt“, liegt eine Mahlzeitengestellung vor. Dann sind die nach der Abwesenheit gestaffelten Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a S. 8 EStG zu kürzen. Eine Mahlzeitengestellung liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer finanziell an den Mahlzeiten beteiligt wird und ein Verein zwischengeschaltet ist, so das FG Niedersachsen im Fall eines Matrosen. |