· Fachbeitrag · Altersversorgung
Abfindungszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung: neue sv-rechtliche Regeln
von Dr. Claudia Veh, Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching
| Im April 2016 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit auf eine Änderung bei der sozialabgabenrechtlichen Behandlung von Abfindungszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung verständigt. Anlass war eine geänderte Rechtsprechung der Sozialgerichte. Lesen Sie nachfolgend, wie Abfindungszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung sozialversicherungsrechtlich zu behandeln sind. |
Reaktion auf Rechtsprechung der Sozialgerichte
Das BSG hatte entschieden, dass
- die Abfindung einer Anwartschaft auf bAV im laufenden Arbeitsverhältnis kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nach § 14 Abs. 1 SGB IV darstellt, sondern es sich um einen Versorgungsbezug nach § 229 SGB V handelt (BSG, Urteil vom 25.08.2004, Az. B 12 KR 30/03 R, Abruf-Nr. 191543).
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