19.11.2018 · Fachbeitrag · Altersversorgung/Krankenversicherung
Privat fortgeführte betriebliche Altersversorgung: Betriebsrentner können aufatmen
| Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bezüglich des nach vorzeitigem Dienstaustritt als Versicherungsnehmer privat fortgeführten Teils. So entschied das BVerfG im Fall einer regulierten Pensionskasse (BVerfG, Beschlüsse vom 27.06.2018, Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15, Abruf-Nr. 204264 ). Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben mit Schreiben vom 15.10.2018 (Abruf-Nr. 205155 ) darauf reagiert. Betriebsrentnern winkt eine Beitragserstattung. |
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