Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.11.2018 · Fachbeitrag · Altersversorgung/Krankenversicherung

    Privat fortgeführte betriebliche Altersversorgung: Betriebsrentner können aufatmen

    | Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind nicht beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bezüglich des nach vorzeitigem Dienstaustritt als Versicherungsnehmer privat fortgeführten Teils. So entschied das BVerfG im Fall einer regulierten Pensionskasse (BVerfG, Beschlüsse vom 27.06.2018, Az. 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15, Abruf-Nr. 204264 ). Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben mit Schreiben vom 15.10.2018 (Abruf-Nr. 205155 ) darauf reagiert. Betriebsrentnern winkt eine Beitragserstattung. |