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  • · Fachbeitrag · Amtliche Sachbezugswerte

    Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft steigen zum 1. Januar 2012 geringfügig an

    | Die neuen amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2012 stehen so gut wie fest. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vorgelegt. Die Sachbezugswerte für die Verpflegung sowie für die Überlassung einer Unterkunft an Arbeitnehmer sollen demnach gegenüber den Werten des Jahres 2011 geringfügig steigen. |

     

    WICHTIG | Der Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, wird sich nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 25. November 2011 damit befassen. Mit Änderungen ist erfahrungsgemäß nicht mehr zu rechnen. Sollten sich doch noch Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

    Sachbezugswerte für Verpflegung

    Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird im Jahr 2012 von bisher 217 Euro auf 219 Euro im Monat steigen. Er wird sich ab 1. Januar 2012 dabei wie folgt zusammensetzen: