· Fachbeitrag · Arbeitnehmerfreizügigkeit
So meistern Arbeitgeber die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern aus der EU
| In der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe werden hauptsächlich Saisonarbeitnehmer aus der EU eingesetzt. Deutsche Arbeitgeber stehen dabei oft vor der Frage, welche arbeits- und melderechtlichen Besonderheiten sie beachten müssen und wie sie die Saisonarbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerlich richtig beurteilen, um keine Nachzahlungen zu riskieren. LGP liefert einen Leitfaden, wie Arbeitgeber die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern aus der EU sicher meistern. |
Arbeits- und melderechtliche Besonderheiten
Der Einsatz von EU-Staatsangehörigen ist einfacher geworden: Sie brauchen für eine Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung mehr.
Deutsches Arbeitsrecht
Arbeitgeber dürfen Saisonarbeitnehmer nicht zu schlechteren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigen. Insbesondere müssen sie die Regeln zu Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlung bei Krankheit (ab einer Beschäftigungsdauer von vier Wochen), Urlaub und Kündigungsschutz beachten.
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