· Fachbeitrag · Arbeitnehmermobilität
Work from anywhere (Teil 2): Das sind die sozialversicherungsrechtlichen Spielregeln
von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
| In der heutigen Zeit ist es für viele Arbeitnehmer möglich, von überall aus zu arbeiten. Ob im Café, im Park oder zuhause ‒ Work from anywhere oder remote work liegen im Trend. In den Unternehmen herrscht dagegen oft noch Unklarheit, welche sozialversicherungs-, arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sonstigen Anforderungen zu erfüllen sind. LGP beleuchtet die Anforderungen in einer Serie. Teil 2 erläutert die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen und Vorschriften. |
Grundsatz: Territorialprinzip in der Sozialversicherung
In der Sozialversicherung gilt das sog. Territorialprinzip. Ein Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich immer dem Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem die Tätigkeit physisch ausgeübt wird. Dies gilt unabhängig davon, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder wo der Arbeitnehmer wohnt. Auch die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle.
Mithin unterliegt ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer unterliegt hingegen grundsätzlich dem ausländischen Sozialversicherungsrecht. Allerdings existieren für im Ausland tätige Personen Ausnahmen von diesem Grundsatz durch
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